Sonntag, 09.01.2005
Hartz IV ? Armut mit System?
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer wird nicht mehr benötigt. Mittleres Alter, aber bereits zu alt für den aktuellen Arbeitsprozess. Mit Haus, Auto und Lebensversicherung, ein Bausparvertrag als Absicherung für eventuelle Renovierungsbedürfnisse am Haus. Trotz Einsatzes und Flexibilität bei der Arbeitssuche erntet er nur Absagen, wenn sich die Firmen überhaupt dazu herablassen, auf Bewerbungen zu antworten. Glücklicherweise verschickt er die meisten Bewerbungen per E-Mail, somit sind die Verluste nicht hoch, anders, würde er dies mit Bewerbungsmappen tun. Jedenfalls zahlt die Arbeitsagentur pünktlich das Arbeitslosengeld. Für ein Jahr, denn so alt ist der Arbeitnehmer noch nicht, als dass er Anspruch auf einen erweiterten Leistungsbezug hätte.
Nun jährt sich das Datum seines Bezugsanspruchs. Und somit würde er, nach Hartz IV, unter die Gruppe der ALG2-Berechtigten fallen. Würde er. Tut er aber nicht. Denn wir wissen, er hat ein Haus. Ist zwar nicht bezahlt, wird auch nicht angerechnet, aber der Arbeitnehmer hat dummerweise Rücklagen für Notfälle angehäuft. Wenn die Heizung kaputt geht. Oder das Dach muss erneuert werden. Oder die Fassade neu verputzt. Aber da darf er nur 200 Euro pro Lebensjahr als Vermögen haben. Bis zum Höchstsatz von 13200 Euro. Entspricht einem Alter von 66 Jahren. Aha. Und das Rentenalter liegt bei 65. Also, unser Arbeitnehmer ist 40, darf ergo 8000 Euro besitzen. Dafür kriegt er eine neue Heizung. Allerdings darf ihm dann sein Auto nicht kaputt gehen, da er sich weder ein neues noch die Reparatur leisten kann. Jetzt sind seine Rücklagen höher als diese 8000 Euro. Somit bekommt unser Arbeitnehmer vom Arbeitsamt den Ablehnungsbescheid für ALG2. Er muss erst mal aus eigener Tasche, sprich vom aufgelösten Bausparvertrag, leben. Gleichzeitig, und hier merke man ein wenig auf, muss er auch seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen, da er aus der Liste der Entgeltempfänger des Arbeitsamtes raus, in die Liste des Sozialamtes jedoch nicht aufgenommen ist. Da er kein Einkommen hat, sind das laut Berechnungsgrundlage nur 130 Euro. Pro Monat. Nochmal: kein Einkommen, aber zahlen. So, da er ja noch eine Lebensversicherung hat und diese nicht als Riester-Rente abgeschlossen hat (diese würde ja nur die Differenz zwischen früherem und zukünftigen Rentenanspruch zahlen, also Almosen), kann er diese ja auch kündigen. Man sieht, der Sozialstaat kann somit seine Zahlungspflicht weiter herauszögern.
So, nun wohnt unser Arbeitnehmer in einem Haus. Mit seiner Frau, die ebenfalls arbeitslos ist und aufgrund der Tatsache, dass ihr erlernter Beruf ausgestorben ist, keine Chancen hat, eine Stelle zu bekommen. Denn bei der Arbeitsagentur hat man ihr gesagt, dass sie zu alt für eine Umschulung sei. Die Wohnfläche ist ein wenig zu groß, ergo (und das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters des Sozialamtes) zwingt man den Arbeitnehmer, das Haus zu verkaufen und umzuziehen. Nun, werden sie sagen, er kann sich vom Erlös ja eine Eigentumswohnung kaufen. Vielleicht, aber das Haus ist noch nicht abbezahlt, die Bank wird einem Arbeitslosen wohl kaum den Kredit weiter finanzieren. Also wird das Wenige, was nach dem Verkauf dem Arbeitnehmer bleibt, unter das Vermögen fallen, das verbraucht werden muss. Wenn er Glück hat, findet er noch eine bezahlbare Wohnung. Das Auto der Frau ist dann längst verkauft, der Erlös aufgebraucht für Miete. Bis jetzt hat das Sozialamt den Fielmann gemacht, nämlich keinen Pfennig (oder heißt das jetzt Cent?) dazubezahlt, genau wie die Arbeitsagentur. Jetzt dauert es nicht mehr lange, und der ehemalige Arbeitnehmer muss sein Auto auch noch verkaufen. Damit ist er dann zwar nicht mehr so flexibel, wie von der Regierung gefordert, aber für die in Aussicht stehenden 345 Euro (622 mit seiner Frau zusammen) kann er sich kaum ein eigenes Auto leisten. Nicht bei den heutigen Benzinpreisen, die durch die Ökosteuer so hoch gehalten werden. Plus erhöhte Kfz-Steuern aufgrund von Schadstoffeinstufungen. Plus gestiegenen Versicherungsbeiträgen.
[edit]
Da hier soviee Leute reinsurfen, noch eine kleine Ergänzung: Sollte der Arbeitnehmer sein Haus nicht verkaufen müssen, so zahlt das Sozialamt seine Heizkosten (innerhalb eines angemessenen Rahmens, wobei dieser nicht näher definiert ist) und auch die auflaufenden Zinsen für den Kredit. Nicht jedoch die Tilgung. Bei den Zinsen gilt übrigens auch die Einschränkung innerhalb des angemessenen Rahmens, die wiederum nicht definiert ist. Es kann natürlich sein, dass der allgemeine Zinssatz im Schnitt, wie aktuell, bei ca. 4 Prozent liegt. Das sei einmal angemessen. Nun hat man aber seinen Kredit mit 5 oder mehr Prozent abgeschlossen. Ergo bestünde die Möglichkeit des Sozialamtes, im Rahmen einer angemessenen Regelung lediglich 4 Prozent der Zinsen zu übernehmen und den ALG-2-Empfänger mit dem Rest sitzen zu lassen, da nicht angemessen. Ein Prozent Zinsen bei einer Kreditsumme von 240.000 Euro sind eine Zinsbelastung von 2400 Euro pro Jahr, 200 Euro im Monat. Wie soll man die aufbringen, wenn man kein Einkommen hat? Und noch nicht getilgt?
Na ja, weitere Erklärungen (allerdings schön frisiert) gibt es unter der Site Arbeitsmarktreform.
Jetzt rechnen wir mal, was man so braucht. Also, mit 500 Euro kann man zu zweit im Monat auskommen. Für Essen, Telefon, Zeitung, GEZ und Strom. Man darf sich halt selten was Neues zum Anziehen kaufen. Das Sozialamt übernimmt die Miete und die Nebenkosten (Heizung, Müll, Wasser?). Man darf sich sogar noch etwas dazuverdienen! Minijob mit 400 Euro ist hier ein Begriff. Kleine Einschränkung am Rande: beim Minijob darf man leider nur die Differenz zwischen ALG2 und den 400 Euro behalten. Also 55 Euro beim Alleinstehenden. Klasse für 60 Stunden im Monat, nicht? Wer übrigens jetzt noch kommt und sagt, dass man sogar noch ein Auto sich leisten kann, der sei nur darauf hingewiesen, dass nicht allein die Spritkosten zu berechnen sind, sondern auch Rücklagen für Reparaturen und Neuanschaffung (sog. Wertverlust), sowie Kosten für Versicherung und Steuer. Und es gibt nur ein Auto pro Haushalt, nicht vergessen! Da muss man sich abstimmen, ob man lieber den 400 Euro Job macht oder doch das Notwendigste einkaufen fährt. Ich weiß, morgens arbeiten, nachmittags einkaufen fahren. Also zwei Strecken, erhöhter Benzinverbrauch. Oder einer macht beides, der Partner wird derweil im Keller eingesperrt. Denn er ist ja immobil.
Ich frage mich, wie man da konsumieren soll, um die Wirtschaft wieder in Schwung bringen zu können? Außer den Discountern für Nahrung macht da keiner ein großes Geschäft. Als Folge steht wohl zu befürchten, dass die produzierenden Gewerbe ihre Standorte dorthin verlagern, wo es noch Abnehmer und Kundschaft gibt. Ins Ausland. Und folglich werden hier noch einige Leute mehr entlassen, die den Kreislauf weiter beschleunigen.
Es droht eine Versteppung der deutschen Wirtschaft. Und die Politik redet dem Bürger ein, dass er daran schuld ist. Weil er nicht flexibel genug ist, nicht leidensfähig genug. Gehaltsangebote bei weniger als 50 Prozent des ehemaligen Gehaltes sind an der Tagesordnung, indes die Kosten werden nicht geringer.
Denkt in diesem Land eigentlich noch Irgendjemand über seinen eigenen Vorteil hinaus?
seziert vom Pathologen um # 19:28 in Steinbruch
Autopsien
MikeLeRiy am 10.01.2005 - 00:48
Dazu ein paar Zahlen: Von den bisher bearbeiteten 1,89 Mio. Hatz-IV-Fällen, konnten nur 9,3 % wegen mangelnder Bedürftigkeit abgelehnt werden. Das in div. Papieren der Regierung und der Bundesagentur festgehaltene und mittlerweile auch öffentlich bekannte Ziel liegt aber bei einer geplanten Ablehnungsquote von 23 % (ursprünglich sogar mal 25 %).
Aber gut, nachdem bis zum Ende des letzten Jahres insgesamt 435.000.000.000,- ? (Ja, Milliarden...) nur für die Anpassung bzw. Erneuerung der IT-Infrastruktur, jedoch ohne den Telefonanlagenumbau, aber inkl. der Schaffung des virtuellen Arbeitsmarktes, ausgegeben wurden, habe ich keine Fragen mehr zum Grad der "Sickness" unseres Staates.
Doch, ist es wahr, dass man für das herbeiführen einer unerlaubten atomaren explosion nur 3 Jahre Haft bekommt?
Good night, good fight!
pathologe am 10.01.2005 - 09:41
workingclasshero am 10.01.2005 - 19:41
denke an eine Parole, die auf der 1.Mai-Demo 2003 in Berlin zu hören war: "Wir hatten einen schönen Traum - Rürup lag im Kofferraum! Hundt, du fetter Geier - denk an Schleyer!"
Das mag Verbalrabulistik gewesen sein, aber wenn man Menschen materiell um die Existenz bringt und in die Verzweiflung treibt, wird es auch Verzweiflungshandlungen geben. Oder positiv gewendet: Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Attentat.
Stef. am 24.01.2005 - 15:18
Egal ob berechtigt oder nicht: das bringt uns nicht weiter!!!
Solange in Deutschland die Menschen der Meinung sind, sich mit feinen Fingerspitzen raussuchen zu können womit sie ihr Geld verdienen, wird es weiterhin nur bergab gehen.
Jeder ist Selbstverantwortlich! Warum glauben so viele den Sozialstaat dafür zur Verantwortung ziehen zu können, wenn nicht genug Geld in der Haushaltskasse ist? Auch wenn vieles schief läuft, was die Herren Politiker verzappen: ist doch immer noch jeder für sich, sein Leben und sein Portemonnaie selbst verantwortlich.
Sieht das eigentlich noch irgendwer?
workingclasshero am 04.02.2005 - 19:27
Sieglinde am 14.02.2005 - 18:11
Ein Aufschrei ging durchs Land, als die Bundesregierung das Reformpaket Hartz IV beschloss. Was sich für die Betroffenen daraus ergibt, sind jedoch nicht nur Einschränkungen, sondern auch neue Möglichkeiten.
Der Sozialstaat in Deutschland wird umgebaut. ?Fordern und fördern?, lautet die Devise der Bundesregierung. Auf das Heer der 4,4 Millionen Arbeitslosen kommen ab Januar 2005 erhebliche Änderungen zu. Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz-IV-Gesetz) verlangt von den Empfängern echtes Bemühen, wieder in Arbeit zu kommen. Auch gering bezahlte Jobs sind zumutbar.
Im Gegenzug darf mehr hinzuverdient werden, ohne dass die Hilfe gekürzt wird. Das soll die Chancen für Arbeitslose verbessern. ?Aus Sicht des Arbeitslosen ist auch eine kleine, gering bezahlte Tätigkeit besser als gar keine. So ist es viel einfacher, aus der Erwerbstätigkeit heraus eine bessere Stelle zu suchen als aus der Arbeitslosigkeit heraus?, sagt Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft.
Weiterhin abgesichert
Das neue Fürsorgerecht freilich beunruhigt viele. In zahlreichen Städten demonstrierten tausende von Menschen gegen Hartz IV. Die Aufregung ist verständlich, handelt es sich hierbei doch um die erste Sozialreform in Deutschland, die für die Betroffenen spürbare Härten mit sich bringt.
Allerdings: Der Staat lässt auch künftig niemanden fallen, der bedürftig ist. Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener mit Kindern stehen zukünftig sogar besser da. Im internationalen Vergleich ist die Absicherung in Deutschland auch in Zukunft eher hoch.
Von Hartz IV betroffen sind Menschen, die zurzeit Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beziehen, also mindestens zwölf Monate arbeitslos und bedürftig sind, sowie jene, die künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I herausfallen.
Wichtig ist folgende Unterscheidung: Das Arbeitslosengeld I ist beitragsfinanziert und eine befristete Versicherungsleistung; das neue Arbeitslosengeld II ist steuerfinanziert und eine Fürsorgeleistung. Insofern wäre die Bezeichnung Sozialhilfe II treffender und für die Bevölkerung weniger verwirrend gewesen.
Für viele Menschen enttäuschend ist die Tatsache, dass sie jahrelang in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, wenn sie nun aber arbeitslos werden sollten, von diesen Einzahlungen nur einen geringen Teil zurückerhalten.
Das ist allerdings typisch für die staatliche umlagefinanzierte Sozialversicherung. Besser wäre eine soziale Sicherung, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert. Der Ärger über die schlechte Rendite der staatlichen Arbeitslosenversicherung wurde bisher nur durch die großzügig gewährte Arbeitslosenhilfe unterdrückt.
Wer erwerbsfähig ist, muss arbeiten
Nun aber werden die Kriterien für Fürsorgeempfänger verschärft. Es gilt: Wer erwerbsfähig ist, muss eine zumutbare Arbeit annehmen. Tut er dies nicht, werden die Leistungen beim ersten Mal um 30 Prozent, beim zweiten Mal um 60 Prozent gekürzt; bei mehrfacher Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit vielleicht ganz gestrichen.
Erwerbsfähig sind Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die fähig sind, mindestens drei Stunden täglich unter üblichen Bedingungen zu arbeiten. Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, die nicht sittenwidrig ist. Sittenwidrig ist eine Arbeit, wenn der Lohn 30 Prozent oder mehr unter dem Branchendurchschnitt liegt.
Ein Drittel der 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger gelten als erwerbsfähig und erhalten künftig statt der Sozialhilfe das neue Arbeitslosengeld II. Die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger bekommen das neue Sozialgeld, das etwa der Sozialhilfe entspricht. Die Bezieher von Arbeitslosenhilfe dürften sich mittelfristig materiell eher schlechter stellen. Geldleistungen liegen tendenziell unter dem bisherigen Niveau. Übergangsfristen federn die finanziellen Einbußen ab.
Arbeitslosengeld II
Vorhandenes Vermögen wird strenger angerechnet. Erstmals wird auch das Vermögen des Partners mit berücksichtigt. Dem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen pro Kopf unter anderem ein Vermögensgrundfreibetrag von mindestens 4.100 Euro und höchstens 13.000 Euro zu.
Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass 500.000 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher zukünftig kein Arbeitslosengeld II erhalten. Auch ergänzende Sozialhilfe gibt es nicht mehr. Sozialhilfeempfänger dagegen werden eher bessergestellt. Viele sind ab 2005 erstmals kranken-, pflege- und rentenversichert. Das Arbeitslosengeld II beträgt im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro im Monat für einen Alleinstehenden.
Paare erhalten zusammen 622 Euro (West) bzw. 596 Euro (Ost). Kinder bis 14 Jahre erhalten 207 Euro (West) bzw. 199 Euro (Ost); Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren erhalten 276 Euro (West) bzw. 265 Euro (Ost). Hinzu kommen die tatsächlichen Miet- und Heizkosten für eine angemessene Unterkunft sowie sonstige einmalige Leistungen für Bekleidung usw.
Finanzielle Chancen
Hartz IV bringt für die Betroffenen eine Reihe von Veränderungen mit sich. Neben den neuen Härten gibt es aber auch Chancen. Vor allem dürfen Fürsorgegeldempfänger etwas hinzuverdienen. Wer gemeinnützige Arbeit annimmt, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von einem oder zwei Euro je Stunde, ohne dass sich dadurch die Sozialleistungen verringern.
Alleinstehende können auf diese Weise ? einschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung ? bis zu 1.000 Euro netto im Monat beziehen. Reguläre Mini-Jobs werden dagegen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wer eine reguläre Tätigkeit aufnimmt, bekommt jeden hinzuverdienten Euro aufgrund bestimmter Freibeträge erst oberhalb von 1.500 Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Fordern und fördern
In Zukunft fordert der Staat von den Betroffenen also mehr. Wer fordert, sollte aber auch fördern. Das bedeutet vor allem, den Arbeitslosen bessere Chancen auf Erhalt eines Arbeitsplatzes zu schaffen. Wenn die Menschen gegen Hartz IV demonstrierten, dann auch deshalb, weil vielen Betroffenen eine Perspektive fehlt.
Diese zu schaffen, ist Aufgabe der Politik, vor allem aber der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Die Vorschläge hierzu liegen seit Jahren auf dem Tisch. Im Kern geht es um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und eine stärkere Differenzierung der Lohnstruktur. Im Vergleich zu Ländern mit deutlich geringerer Arbeitslosigkeit hat Deutschland hier Nachholbedarf.
Nörgler am 16.02.2005 - 18:31
Kommt der Alg 2-Bezieher in die Mercedes-Niederlassung:
"Guten Tag. Ich interessiere mich für die S-Klasse. Ich bin Hartz 4-rundumgesichert plus Zusatzverdienst."
Verkäufer (strahlt): "Na, da wollen Sie doch aber bestimmt ein richtiges Auto. Kommen Sie, ich zeig' Ihnen mal einen Maybach."
Pathologe am 17.02.2005 - 08:54
Kommt Zeit, kommt Antwort. Frau Sieglindes Beitrag, der mir übrigens sehr nach "kopieren und einfügen" aussieht, wird gebührend zerlegt werden. Nicht umsonst besitzt ein Pathologe Skalpelle, die er auch benutzt! Es mangelt momentan lediglich an der Zeit...
Aber das Wochenende naht!
Nörgler am 17.02.2005 - 13:27
Schönen Tag zurück,
N.
Pathologe am 17.02.2005 - 17:24
Es ist alles eine Sache der Definition. Denn wer Geld hat, hat Sorgen. Wer keins mehr hat, hat auch keine Sorgen mehr. Insofern helfen die AWD-Berater auch in eine sorgenfreie Zukunft.
Einschränkend ist da natürlich das fast immer. Das zeigt, dass es doch noch beratungsresistente Mitbürger gibt, die sich nicht so einfach von ihrem Geld trennen wollen. Aber AWD kann ja warten. Ich frage mich nur, wie man 345 Euro im Monat "finanzoptimiert" anlegen kann. Der einzige hochprozentige ROI in diesem Fall kommt wohl von Aldi.
Und ja, ich würde auch gerne dem AWD-Berater helfen. Allerdings solte der Aufzug in diesem Falle von unten kommen, in voller Fahrt. Die Kanten der Stahlträger der Kabine verhelfen da zu so einem einschneidenden Erlebnis...